Nicht jede Kernsanierung braucht einen Bauantrag. Viele Innenarbeiten sind instanderhaltend. Sobald Tragwerk, Fassade, Dach oder Nutzung betroffen sind, wird Wien formell. Wer das ignoriert, riskiert Stilllegung – nicht nur ein Bußgeld.
Typisch einreichpflichtig
- Durchbrüche in tragenden Wänden oder Decken
- Dachausbau, Gaupen, Terrassen
- Änderung der Fassadenöffnung
- Nutzungsänderung (z. B. Wohnung aus Dachboden)
- Eingriffe in allgemeine Teile der Liegenschaft
Typisch ohne Einreichung – aber nicht ohne Regeln
Neue Elektroinstallation in der Wohnung, Badtausch ohne Strangverlegung nach außen, Bodenbelag, nichttragende Zwischenwände. Trotzdem: Brandschutz, Schall, Hausordnung. Alpenkraft schreibt das ins Leistungsverzeichnis, damit später niemand „das hätten wir nicht gewusst“ sagen kann.
Wohnungseigentum
Die Behörde ist eine Hürde, die Eigentümerversammlung oft die höhere. Steigleitungen und Fenster sind Gemeinschaft. Wir sagen vor Vertragsabschluss, welche Beschlüsse Sie brauchen – siehe auch Wohnung sanieren.
Wir arbeiten mit Statikern und Einreichplanern zusammen. Sie bleiben Bauherr – wir liefern die technischen Unterlagen.


